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Das Bundestagswahlrecht sieht eine 5 %-Hürde vor. Sie gilt nur nicht, wenn eine Partei 3 Direktmandate gewinnt.
Zu den Fachleuten in der Politik: Minister und Staatssekretäre werden nicht gewählt, sondern berufen.
So kann man auch nihtgewählte Fachleute in der Politik mit einbinden.
wobei 5% oder 3 direktmandate bedeutet, wenn eine partei unter 5% hat, aber trotzdem 3 direktmandate, beispielsweise 3 direktmandate und 4 % werden auch die 4% voll besetzt und es gibt eben auch noch eine weitere besetzung bis zu den 4 % über die liste.
hat man 2 direktmandate und unter 5% gibts nur die 2 direktmandate.
die direktmandate ziehen auf jeden fall ein! im unterschied dazu bei uns in bayern die verschärfte 5% hürde, da ziehen auch die direktmandate nur ein wenn die partei 5% der stimmen erreicht.
Herzlichen Dank für die Klarstellung mit den 3 Direktmandaten. Das war noch längst nicht allen klar.
Sogar auf der Internetseite der Jugendstiftung Baden-Württemberg steht:
[b]Allerdings dürfen nur diejenigen Parteien in den Bundestag, die mindesten 5 % der Zweitstimmen oder mindestens drei Direktmandate bekommen haben.
Und auch auf verschiedenen Foren im Internet ist der Unterschied nicht klar.
Deshalb überaus herzlichen Dank.
entweder kompliziert oder undemokratisch....
Dann lieber kompliziert. Wir reden doch immer vom mündigen Bürger.
und für den wähler is es ja jetzt auch nicht sooo kompliziert.
im prinzip reicht es die person zu wählen die man gut findet, bzw die partei mit deren programm man sich am besten identifizieren kann.
die stimme zählt auch wenn man das system dahinter nicht kennt.
naja kompliziert ist ansichtssache.. hier hat jetzt noch niemand geschrieben der sich nich bisschen für politik interessiert.. ^^
"bevor ich mir des durchles wähl ich halt nich"
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